Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan einer evangelischen Kirchengemeinde, die zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gehört. Der Kirchenvorstand entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Mitarbeitende und um zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.
Je nach Gemeindegröße besteht der Kirchenvorstand aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde. Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder durch geheime Wahl, wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann.
Demokratie von unten: Die Kirchenvorstandswahlen
Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Kirchengemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sie erhalten eine offizielle Wahlbenachrichtigung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ekhn.de/ueber-uns/aufbau-der-landeskirche/kirchengemeinden/kirchenvorstand.html